Vom Arbeitnehmer gewollte Mehrarbeit
L-GAV 15 und ArG 9 +13 Der Kläger war zunächst als Teilzeitmitarbeiter und später als Vollzeitmitarbeiter im Monatslohn in der Küche für die Beklagte tätig.… Mehr lesen »Vom Arbeitnehmer gewollte Mehrarbeit
L-GAV 15 und ArG 9 +13 Der Kläger war zunächst als Teilzeitmitarbeiter und später als Vollzeitmitarbeiter im Monatslohn in der Küche für die Beklagte tätig.… Mehr lesen »Vom Arbeitnehmer gewollte Mehrarbeit
Das Bundesgericht erachtet die Erfassung von Überstunden in der Buchhaltung des Arbeitgebers als transitorische Passiven als rechtsgenügenden Beweis für Notwendigkeit, Leistung und Ausmass der Überstunden.… Mehr lesen »Überstunden: Beweis durch Beizug der Arbeitgeberbuchhaltung