Quartierplanverfahren: Kein Anspruch auf die Stundung von Quartierplanverfahrenskosten
Anhand der Abrechnung der Verfahrenskosten bezüglich eines Quartierplans setzte der zuständige Gemeinderat die Beträge der kostenpflichtigen Grundeigentümer fest, welche innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Beschlusses an die Gemeindekasse einzuzahlen waren.