Steuern / TI – Baurecht: Besteuerung der Gegenleistung und Abgrenzung zwischen steuerbarem Einkommen und Kapitalgewinn
Mit öffentlicher Urkunde vom 20.03.2008 gewährte die von A.A., B. und C.A. gebildete Erbengemeinschaft der D. AG von X. (ZH) ein selbständiges und dauerndes Baurecht, das als Dienstbarkeit auf der Parzelle xxx des Grundbuchs von Y. lastete, um dort ein Detailhandelsgeschäft mit dazugehörigen Parkplätzen zu bauen.