Betreibung / Zivilprozessrecht – Erhebung der Aberkennungsklage: Fristbeginn
Die 20-tägige Frist für die Erhebung der Aberkennungsklage beginnt zu laufen ab
Die 20-tägige Frist für die Erhebung der Aberkennungsklage beginnt zu laufen ab
ZGB 580 Abs. 2 und ZGB 567 Abs. 2 Der Beginn und die Berechnung des Fristenlaufs für das Gesuch um ein öffentliches Inventar unterstehen den… Mehr lesen »Fristbeginn für Gesuch um öffentliches Inventar