Überstunden: Beweis durch Beizug der Arbeitgeberbuchhaltung
Das Bundesgericht erachtet die Erfassung von Überstunden in der Buchhaltung des Arbeitgebers als transitorische Passiven als rechtsgenügenden Beweis für Notwendigkeit, Leistung und Ausmass der Überstunden.… Mehr lesen »Überstunden: Beweis durch Beizug der Arbeitgeberbuchhaltung