Steuerruling: Bindungswirkung nur für beteiligte Steuerbehörde
Das Steuerruling stellt eine vorgängige Auskunft bzw. Zusicherung seitens der zuständigen Steuerbehörde dar. Ohne vorgängige Anfrage bei der zuständigen Steuerbehörde ist diese nach Treu und Glauben… Mehr lesen »Steuerruling: Bindungswirkung nur für beteiligte Steuerbehörde