Wegen hohen PFAS-Belastungen
- können manche landwirtschaftliche Betriebe die geltenden PFAS-Höchstwerte für Lebensmittel nicht einhalten.
Daher
- dürfen sie ihre Produkte nicht vermarkten,
- was sie vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt.
Als abfedernde Massnahme hat der Bundesrat (BR) am 27.05.2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt:
- PFAS-belastete Betriebe
- sollen mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und
- weiterhin ein wirtschaftliches Auskommen erzielen können.
- Gleichzeitig hat der Bundesrat (BR) beschlossen,
- PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen finanziell zu unterstützen.
- Parallel dazu hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- eine Weisung erlassen,
- um den einheitlichen Vollzug der PFAS-Höchstgehalte durch die Kantone sicherzustellen.
- eine Weisung erlassen,
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Quelle
Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte