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Strafprozessrecht – Keine Einsicht in noch nicht rechtskräftige Strafbefehle

StPO 69

Interessierte Personen erhalten

  • keine freie Einsicht in noch nicht rechtskräftige Strafbefehle.

Das Bundesgericht (BGer) hiess daher die Beschwerde einer Frau gut, welche von der Genfer Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt wurde.

Quelle

BGer 7B_631/2023 vom 18.09.2025

Weiterführende Informationen / Linktipps

Strafprozessrecht

Strafanzeige / Strafantrag