Erbrecht – Erbrechtsrevision: Überprüfung des bisherigen Testaments oder Erbvertrags

Erfordernis allfälliger Anpassungen

Einleitung

Am 01.01.2023 wird das revidierte Erbrecht in Kraft treten.

Erbrechtsrevision

  • Ab 01.01.2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht.
  • Gesetzliche Erbteile: Keine Änderungen
  • Pflichtteile: Der Pflichtteil für Nachkommen wird reduziert, derjenige der Eltern fällt ganz weg. Potenzielle Erblasser können daher freier über ihr Vermögen disponieren bzw. verfügen.
  • Vorbestandene Testamente bleiben auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Gleichwohl ist es empfehlens­wert, zu prüfen, ob die bisherige Vermögensnachfolgeregelung noch aktuell ist und auch unter neuem Recht den eigenen Wünschen entspricht.

Testaments-Überprüfung

  • Vorbestandene Testaments- oder Erbvertrags-Formulierungen könnten unter dem revidierten Erb­recht missverständlich und unklar sein, so dass Ihr letzter Wille möglicherweise nicht wunschgemäss umgesetzt werden kann.
  • Eine Testaments- und / oder Erbvertrags-Überprüfung stellt sicher, dass die Verfügung von Todes wegen Ihren Wünschen ent­spricht und rechtlich einwandfrei formuliert ist.

Beratungs- und Formulierungsbedarf?

Möchten Sie Ihre Vermögensnachfolge aktualisieren bzw. neu regeln?

Unsere Fachpersonen beurteilen gerne Ihre bestehenden Testaments- bzw. Erbvertragsinhalte, weisen Sie auf allfällige Anpassungen hin und geben Handlungsemp­fehlungen ab.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und erarbeiten mit Ihnen das Regelwerk für die Rechtsnachfolge Ihres dereinstigen Nachlasses:

  • RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes
  • RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grossmünsterplatz 9
8001 Zürich

Telefon: +41 44 268 40 00
Fax: +41 44 268 40 05

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