Erfordernis allfälliger Anpassungen
Einleitung
Am 01.01.2023 wird das revidierte Erbrecht in Kraft treten.
Erbrechtsrevision
- Ab 01.01.2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht.
- Gesetzliche Erbteile: Keine Änderungen
- Pflichtteile: Der Pflichtteil für Nachkommen wird reduziert, derjenige der Eltern fällt ganz weg. Potenzielle Erblasser können daher freier über ihr Vermögen disponieren bzw. verfügen.
- Vorbestandene Testamente bleiben auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Gleichwohl ist es empfehlenswert, zu prüfen, ob die bisherige Vermögensnachfolgeregelung noch aktuell ist und auch unter neuem Recht den eigenen Wünschen entspricht.
Testaments-Überprüfung
- Vorbestandene Testaments- oder Erbvertrags-Formulierungen könnten unter dem revidierten Erbrecht missverständlich und unklar sein, so dass Ihr letzter Wille möglicherweise nicht wunschgemäss umgesetzt werden kann.
- Eine Testaments- und / oder Erbvertrags-Überprüfung stellt sicher, dass die Verfügung von Todes wegen Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei formuliert ist.
Beratungs- und Formulierungsbedarf?
Möchten Sie Ihre Vermögensnachfolge aktualisieren bzw. neu regeln?
Unsere Fachpersonen beurteilen gerne Ihre bestehenden Testaments- bzw. Erbvertragsinhalte, weisen Sie auf allfällige Anpassungen hin und geben Handlungsempfehlungen ab.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und erarbeiten mit Ihnen das Regelwerk für die Rechtsnachfolge Ihres dereinstigen Nachlasses:
- RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patentes
- RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht
Weiterführende Informationen
- Erbrechtsrevision (PDF)
- Update im Erbrecht | law.ch
- Testamente | testamente.ch
- Erbvertrag | law.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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