ZGB 798 Abs. 2 und ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3
Bei der Pfandrechtsverteilung des Bauhandwerkerpfandrechts aus Bauarbeiten an mehreren Stockwerkeinheiten ist folgender Grundsatz zu beachten:
- detaillierte Unterscheidung der gelieferten Leistungen (und der in Rechnung gestellten Kosten) für jedes einzelne Grundstück (Stockwerkeinheit).
Quelle
BGer 5A_919/2018 vom 06.11.2019 = BGE 146 III 7
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 5A_919/2018 vom 06.11.2019 = BGE 146 III 7 | bger.ch
- Zu belastendes Grundstück | bauhandwerkerpfandrecht.ch
- Grundstück als Unterpfand | grundpfandrecht.ch