StGB 158 Ziffer 1
Der Vermögensverwalter, der seine Kunden nicht über die von der Depotbank erhaltenen Vergütungen oder Retrozessionen informiert, macht sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar.
Quelle
BGE 6B_689/2016 vom 14.08.2018 = BGE 144 IV 294 ff.
Detailinformationen zum Entscheid betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung
Detailinformationen zur Retrozession im Allgemeinen
- Einleitung zu Retrozessionen / Kickbacks | retrozessionen.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGE 6B_689/2016 vom 14.08.2018 | bger.ch
- Retrozession und Strafrecht | retrozessionen.ch