Auftrag / Strafrecht – Retrozessions-Verschweigung gilt als strafbare ungetreue Geschäftsbesorgung

StGB 158 Ziffer 1

Der Vermögensverwalter, der seine Kunden nicht über die von der Depotbank erhaltenen Vergütungen oder Retrozessionen informiert, macht sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar.

Quelle

BGE 6B_689/2016 vom 14.08.2018   =   BGE 144 IV 294 ff.

Detailinformationen zum Entscheid betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung

Detailinformationen zur Retrozession im Allgemeinen

Weiterführende Informationen / Linktipps

Die Kommentare sind geschlossen.