OR 84 Abs. 1, OR 119, BankG 3 Abs. 2, ZPO 257, IPRG 19
Der Kontoinhaber hat bei Saldierung des Bankkontos gegenüber der Bank Anspruch auf Barauszahlung seines Guthabens, auch wenn er vorher keine Steuerkonformitätsbescheinigung unterzeichnet hat.
Quelle
BGE 4A_168/2015 vom 28.10.2015
Ferner:
BGE 4A_170/2015 vom 28.10.2015
Weiterführende Informationen / Linktipps
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Erfüllung von Geldschulden | vertragsrecht.ch
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Überblick Leistungsstörung | vertragsrecht.ch