SchKG 262 Abs. 2
Die Grundstückgewinnsteuer, die sich aus einer Grundstücksverwertung ergibt, ist vorweg aus dem Erlös im Konkurs als Massaschuld zu befriedigen.
Quelle
BGE 2C_798/2011 vom 24.08.2012
Weiterführende Informationen / Linktipps zur Grundstückgewinnsteuer
- Verteilung und Schlussrechnung | grundstueckverwertung.ch