Konkurs/Grundstückverwertung: Grundstückgewinnsteuer ist vorab zu befriedigende Massaschuld

SchKG 262 Abs. 2

Die Grundstückgewinnsteuer, die sich aus einer Grundstücksverwertung ergibt, ist vorweg aus dem Erlös im Konkurs als Massaschuld zu befriedigen.

Quelle

BGE 2C_798/2011 vom 24.08.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps zur Grundstückgewinnsteuer

 

Die Kommentare sind geschlossen.