ZGB 602 Abs. 1 und 2 / OR 127 ff.
Die von einem Erben an die Erbengemeinschaft geschuldete Entschädigung für den exklusiven Gebrauch (und/oder Nutzung) einer Erbschaftssache verjährt auch während des Gesamthandverhältnisses.
Quelle
BGE 141 III 522 ff. (BGE 5A_629/2014 vom 29.09.2015)
Weiterführende Informationen / Linktipps zur Erbengemeinschaft / Verjährung
- Verjährung | erben-gemeinschaft.ch
- Verjährung verjaehrung.ch