bis 31.07.2017
Am 13.01.2016 hat der Bundesrat beschlossen:
- Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate
- Reduktion der Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode
Für diese Verordnungsänderung gilt:
- Inkrafttreten: 01.02.2016
- Neue Gültigkeitsdauer: 31.07.2017
Die vom starken Schweizer Franken betroffenen Unternehmen erhalten dadurch mehr Zeit, um sich an die neuen Währungsverhältnisse anzupassen.
Quelle
Mitteilung des Bundesrats vom 13.01.2016 | wbf.admin.ch