Immobilienerwerb zur Personalvorsorge für Immobilienanlagefonds

BewG 8 Abs. 1 lit. c

Der Grundstückerwerb für einen Immobilienanlagefonds zum Zwecke der Personalvorsorge, der durch eine Aktiengesellschaft als Fondsleitungsgesellschaft erfolgt, gilt als Bewilligungstatbestand des BewG!

Quelle

BGE 2C_684/2010 vom 24.05.2011 = ZBGR 93 (2012) Nr. 25, S. 219 ff. 

Weiterführende Informationen / Linktipps

Immobilienerwerb durch Ausländer | immobilienerwerb-durch-auslaender.ch

Immobilienfonds | vertragliche-anlagefonds.ch

 

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