BewG 8 Abs. 1 lit. c
Der Grundstückerwerb für einen Immobilienanlagefonds zum Zwecke der Personalvorsorge, der durch eine Aktiengesellschaft als Fondsleitungsgesellschaft erfolgt, gilt als Bewilligungstatbestand des BewG!
Quelle
BGE 2C_684/2010 vom 24.05.2011 = ZBGR 93 (2012) Nr. 25, S. 219 ff.
Weiterführende Informationen / Linktipps
Immobilienerwerb durch Ausländer | immobilienerwerb-durch-auslaender.ch
Immobilienfonds | vertragliche-anlagefonds.ch