Inkrafttreten KAG-Teilrevision per 01.03.2013

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13.02.2013 beschlossen, das revidierte Kollektivanlagegesetz (KAG) und die revidierte Kollektivanlagenverordnung (KKV) auf den 01.03.2013 in Kraft zu setzen.

Die Neuerungen betreffen:

  • die qualifizierten Anleger
  • das (Produkteinformations-)Dokument mit wesentlichen Anleger-Informationen = „Key Investors Information Document“ (KIID, kurz KID)
  • die Protokollierungspflicht hinsichtlich der Verhaltensregeln.

Quelle

Mitteilung des Bundesrats vom 13.02.2013 | news.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes | efd.admin.ch

Anlegerschutz | anlegerschutz.ch

 

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