Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmer / Anhörungsverfahren
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11.09.2012 die Anhörung zu einer neuen Bestimmung im Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) eröffnet.
Der Vorschlag des SECO sieht vor, dass folgende Arbeitnehmer auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten können:
- Mitarbeiter mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von mehr als CHF 175’000;
- im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte.
Die Anhörung läuft bis am 30.11.2012.
Quelle
Mitteilung des SECO vom 11.09.2012 | news.admin.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Checkliste flexible Arbeitszeitmodelle | arbeitgeberfuersorge.ch
SCHOECHLI HANSUELI, Lebenszeichen der Stempeluhr – Für 2013 sind vom Bundesrat neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung zu erwarten, in: NZZ Equity, vom 20.122012, S. 52
ARNOLD RUEDI, Reiz der Stechuhr – Arbeitszeiten – Nur wenige Unternehmer erfassen die Arbeitszeit ihrer Angestellten, obwohl das eigentlich Pflicht wäre. Darunter leidet mitunter die Leistung, in: Handelszeitung vom 25.10.2012, S. 30