Die in der Rechtsprechung entwickelten Retrozessionen-Grundsätze (Information und Herausgabe) gelten gemäss neuestem Bundesgerichtsurteil (BGE 4A_127/2012 / BGE 141/2012) auch für:
- Banken, die als Vermögensverwalterinnen für einen Kunden tätig sind, für diese Finanzprodukte wie Anlagefonds-Anteile, strukturierte Produkte u.ä. erwerben und dabei Vertriebsentschädigungen erhalten;
- Banken, denen Vertriebsentschädigungen von ihren Konzerngesellschaften zufliessen.
Quelle
BGE 4A_127/2010 / BGE 4A_141/2012 vom 30.10.2012 | polyreg.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Retrozession | retrozession.ch
Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen (Quelle: finma.ch)
Retrozessionen – Aufsichtsrechtliche Massnahmen der FINMA | bnlawyers.ch
Gerichtsentscheide | anlegerschutz.ch