Grundsatz
- Der einmal begründete Wohnsitz einer natürlichen Person bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen
Analoge Anwendung von ZGB 24 Abs. 1 auch beim Steuerdomizil
- Bejahung des Fortbestandes des Steuerdomizils eines „Weltenbummlers“
- Prinzipienanwendungen
- Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung
- Rechtssicherheit
- Verhinderung von Rechtsmissbräuchen
Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils
- „Solange der „Weltenbummler“ nicht nachweisbar massgebliche Beziehungen – im Sinne der Ansässigkeit – zu einem konkreten anderen Ort im Ausland begründet, wird vom Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils ausgegangen“ [BGE 138 II 300 / E. 3.6.3]
Quelle
BGE 138 II 300 ff. [BGE 2C_614/2011 vom 04.05.2012] | polyreg.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Steuerdomizilwechsel | wohn-sitz.ch