In der Schweiz prozessierende Parteien auch mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens (LuGUe) können zur Sicherstellung der Parteikosten verpflichtet werden.
Quelle
BGE 4A_10/2012 vom 15.02.2012
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Zivilprozess > Prozesskosten > Kostenvorschuss Sicherheitsleistung | zivilprozess.ch
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