finma eröffnet Anhörung
Gemäss ihrer Medienmitteilung vom 16.01.2012 eröffnet die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht finma das Anhörungsverfahren zur Totalrevision der Bankeninsolvenzverordnung.
Die Revision wird nötig, weil die Bankengesetzgebung in folgenden Punkten geändert hat oder noch ändern wird:
- Einlagensicherung
- „Too big to fail“
- Bankensanierung
Betroffen sind alle Banken und Effektenhändler.
Die Anhörung endet am 02.03.2012.
Linktipp / Weiterführende Informationen:
- Anlegerschutz | anlegerschutz.ch