Fachgebiete

Erbrecht

Wir beraten Erblasser bei ihrer Vermögensplanung bzw. Nachlassplanung und der Unternehmensnachfolge,

  • sei es mittels lebzeitiger Zuwendungen:
    • Schenkungen
    • Erbvorbezug
    • Stiftungen
    • Trusts
    • etc.
  • sei es mittels letztwilliger Verfügungen:
    • Testamente
    • Erbverträge
    • Stiftungen

Die Herausforderung als Willensvollstrecker (Testamentsvollstrecker) nehmen wir ebenso an wie die Veranlassung von Kinderobhutsregelung und die Begleitung behinderter Nachkommen nach dem Ableben ihrer Eltern.

Zu unseren bevorzugten Tätigkeiten zählen sog. gemischte Schenkungen (teils erbvorbezugsweise, teils entgeltlich, grundsteuerfrei) von Immobilien an Nachkommen.

Klienten, die Erben geworden sind, unterstützen wir bei der Erbberufung und den dabei notwendigen Sicherheitsmassnahmen:

  • Siegelung
  • Sicherungsinventar
  • Beantragung des öffentlichen Inventars oder der amtlichen Liquidation bzw. Ausschlagung

Zurückgesetzten Erben helfen wir bei ihrer Rechtsverfolgung:

  • Erbschaftsklage
  • Ungültigkeitsklage
  • Herabsetzungsklage
  • Ausgleichungsklage
  • Erbteilungsklage

Wichtige Funktionen nehmen wir für Klienten bei der Erbteilung wahr:

  • Erbenmediation
  • Testamentsvollstreckung bzw. Willensvollstreckung
  • Erbteilungsverhandlungen
    • objektiv partielle Erbteilungen
    • subjektiv partielle Erbteilungen
    • oder kombiniert (objektiv und subjektive) partielle Erbteilungen
  • als ultima ratio die Einleitung der erbrechtlichen Teilungsklage

Die Interessewahrung für Vermächtnisnehmer wie für Nutzniesser und sonstige Begünstigte zählt zu unserem Tagesgeschäft.

» Drucken

 

Copyright © 1995 - 2013 Bürgi Nägeli Rechtsanwälte