Neues Quellensteuerverfahren

Inkrafttreten: 01.01.2014 

Per 01.01.2014 sind Änderungen im Quellensteuerverfahren in Kraft getreten:

  • Einheitlicher Quellensteuertarif für die ganze Schweiz
    • geografisch
      • In allen Kantonen gelten neu einheitliche Quellensteuertarife, mit einheitlichen Quellensteuer-Tarifbezeichnungen
    • temporal
      • Die neuen Quellensteuertarife sind ab 01.01.2014 von allen Arbeitgebern anzuwenden
  • Familienzulage und Quellensteuertarif
    • Erhält die quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer Familienzulage, hat der Arbeitgeber den entsprechenden Kinderabzug direkt via Tarifeinstufung zu berücksichtigen
  • Kirchensteuer und Quellensteuerpflicht
    • Arbeitnehmer im Quellensteuerverfahren haben die Kirchensteuer entsprechend ihrer Konfession, unabhängig vom Wohnsitz, zu entrichten
    • Eine Kirchensteuerpflicht besteht für die
      • römisch-katholische Konfession
      • christ-katholische Konfession
      • evangelisch-reformierte Konfession
  • Quellensteuertarif im Zweifelsfall
    • Weist sich der Arbeitnehmer über seine persönlichen Verhältnisse nicht zuverlässig aus, so hat der Arbeitgeber anzuwenden:
      • für ledige Arbeitnehmer und für Arbeitnehmer mit unbestimmtem Zivilstand
        • Tarif A0Y (Y = mit Kirchensteuer)
        • für verheiratete Arbeitnehmer
          • Tarif C0Y (Y = mit Kirchensteuer)
  • Quellensteuer und Grenzgänger aus Deutschland
    • Deutsche Grenzgänger haben inskünftig nicht mehr den Einheitstarif G, sondern einen neuen Tarif L bis P, aufgrund der Familien- und Erwerbssituation
  • Einheitliches Verfahren / elektronische Abrechnung (ELM-QST)
    • Inskünftig besteht die Möglichkeit, die Quellensteuerdaten mit sämtlichen Kantonen abzurechnen
      • in einem einheitlichen und standardisierten Verfahren
      • – auf freiwilliger Basis – elektronisch (ELM-QST)

Die Vorteile dieser Neuerungen sind vor allem:

  • Administrative Vereinfachung, auch bei Wohnsitzwechseln der Arbeitnehmer
  • Fehlerreduktion bei Deklaration und Veranlagung
  • Senkung der Bezugsprovision nach Einführungsphase des ELM-QST ab 2015

Quellen

Rundschreiben der ESTV, Direkte Bundessteuer, vom 11.09.2013

Weiterführende Informationen / Linktipps

Deklaration und Bezug | quellensteuern.ch

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