Inkrafttreten: 01.01.2014
Per 01.01.2014 sind Änderungen im Quellensteuerverfahren in Kraft getreten:
- Einheitlicher Quellensteuertarif für die ganze Schweiz
- geografisch
- In allen Kantonen gelten neu einheitliche Quellensteuertarife, mit einheitlichen Quellensteuer-Tarifbezeichnungen
- temporal
- Die neuen Quellensteuertarife sind ab 01.01.2014 von allen Arbeitgebern anzuwenden
- geografisch
- Familienzulage und Quellensteuertarif
- Erhält die quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer Familienzulage, hat der Arbeitgeber den entsprechenden Kinderabzug direkt via Tarifeinstufung zu berücksichtigen
- Kirchensteuer und Quellensteuerpflicht
- Arbeitnehmer im Quellensteuerverfahren haben die Kirchensteuer entsprechend ihrer Konfession, unabhängig vom Wohnsitz, zu entrichten
- Eine Kirchensteuerpflicht besteht für die
- römisch-katholische Konfession
- christ-katholische Konfession
- evangelisch-reformierte Konfession
- Quellensteuertarif im Zweifelsfall
- Weist sich der Arbeitnehmer über seine persönlichen Verhältnisse nicht zuverlässig aus, so hat der Arbeitgeber anzuwenden:
- für ledige Arbeitnehmer und für Arbeitnehmer mit unbestimmtem Zivilstand
- Tarif A0Y (Y = mit Kirchensteuer)
- für verheiratete Arbeitnehmer
- Tarif C0Y (Y = mit Kirchensteuer)
- für ledige Arbeitnehmer und für Arbeitnehmer mit unbestimmtem Zivilstand
- Weist sich der Arbeitnehmer über seine persönlichen Verhältnisse nicht zuverlässig aus, so hat der Arbeitgeber anzuwenden:
- Quellensteuer und Grenzgänger aus Deutschland
- Deutsche Grenzgänger haben inskünftig nicht mehr den Einheitstarif G, sondern einen neuen Tarif L bis P, aufgrund der Familien- und Erwerbssituation
- Einheitliches Verfahren / elektronische Abrechnung (ELM-QST)
- Inskünftig besteht die Möglichkeit, die Quellensteuerdaten mit sämtlichen Kantonen abzurechnen
- in einem einheitlichen und standardisierten Verfahren
- – auf freiwilliger Basis – elektronisch (ELM-QST)
- Inskünftig besteht die Möglichkeit, die Quellensteuerdaten mit sämtlichen Kantonen abzurechnen
Die Vorteile dieser Neuerungen sind vor allem:
- Administrative Vereinfachung, auch bei Wohnsitzwechseln der Arbeitnehmer
- Fehlerreduktion bei Deklaration und Veranlagung
- Senkung der Bezugsprovision nach Einführungsphase des ELM-QST ab 2015
Quellen
Rundschreiben der ESTV, Direkte Bundessteuer, vom 11.09.2013
Weiterführende Informationen / Linktipps
Deklaration und Bezug | quellensteuern.ch