KAG-Teilrevision

Der Bundesrat hat am 11.01.2012 die Ergebnisse seiner Vernehmlassung zur Teilrevision des „Anlagefondsgesetzes KAG“ bekanntgegeben. Wenn auch eine gewisse Kritik der 81 Vernehmlassungsteilnehmer zu vermelden sei, stosse das Vorhaben doch auf eine „breite grundsätzliche Zustimmung“, so der Bundesrat.

Das KAG ist mit der europäischen AIFM-Richtlinie zu harmonisieren; diese regelt die Handhabung von alternativen Anlagen wie

  • Hedge Funds
  • Private Equity.

Ohne KAG-Anpassung droht den Schweizer Anbietern eine Zugangsversperrung zum EU-Markt.

Nichts ohne „Swiss Finish“. Unter diesem Motto scheint das EFD (Eidg. Finanzdepartement) eine besonders strenge Schweizer Regelung umsetzen zu wollen. 

Die Kritikpunkte sind:

  • Ausdehnung des Geltungsbereichs des KAG
  • Beschränkung der zulässigen Rechtsformen für Vermögensverwalter mit kollektiven Kapitalanlagen
  • Erweiterung des Vertriebsbegriffes
  • Einschränkung des Dienstleistungskatalogs
  • Streichung von Kunden mit Vermögensverwaltungsvertrag aus dem Katalog qualifizierter Anleger
  • Höhere Anforderungen an Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen 

Insider meinen, dass sich infolge der erhöhten Anforderungen und der dadurch steigenden Kosten die Anzahl der schweizerischen Marktteilnehmer dezimieren dürfte. Insbesondere für kleine Unternehmen sei es so nicht mehr möglich eine Bewilligung zu erhalten.

Der Bundesrat will den Bedenken der Vernehmlassungsteilnehmer, ohne die Revisionsziele aus den Augen zu verlieren, soweit möglich Rechnung tragen.

Die Revisions-Ziele sind:

  • Anlegerschutz
  • Angleichung an internationale Standards
  • Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und der Schweizerischen Anbieter.

Die Teilrevisions-Vorlage soll noch in der Frühjahrs-Session 2012 von National- und Ständerat behandelt werden können.

Legende

  • AFIMD
    • Directive 2011/61/EU of the European Parliament and of the Council of 8 June 2011 on Alternative Investment Fund Managers and amending Directives 2003/41/EC and 2009/65/EC (UCITS) and Regulations (EC) No 1060/2009 and (EU) No 1095/2010, OJ L174/1, 1.7.2011 / Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG (OGAW) und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, ABl. L174 vom 1.7.2011, S. 1
    • KAG
      • Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG, SR 951.31)

Weiterführende Informationen / Linktipps

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