Raser im Zentrum der Beratungen
Der Nationalrat behandelte am 19. und 20.12.2011 das Sicherheitspaket „Via Sicura“. Die wichtigsten Beratungsresultate sind:
- Fussgänger: Eigenverantwortung
- Radfahrer: kein Helmobligatorium
- Autofahrer
- Autofahren unter Alkoholeinfluss: Bluttest bleibt weiterhin nötig (alleinige Anwendung des Atemlufttests wird vom NR abgelehnt)
- Alkoholverbot für Neulenker und Chauffeur öffentlicher Verkehrsbusse
- Verbot für Radarwarnungen
- Weiterhin Verbot von Radarwarngeräten
- Verbot der Radar-Radioinformation
- Verbot der Radar-Information via Foren (Facebook, Twitter usw.)
- Tagfahrlicht-Obligatorium
- Montage von Datenaufzeichnungsgeräten in Fahrzeuge von Lenkern, denen der Führerausweis länger entzogen war
- Installation von Alkolhol-Wegfahrsperren in Fahrzeuge von Wiederholungtätern
- Fussgängersicherheit
- Ablehnung der Führerausweis-Befristung
- Ablehnung des Führerausweis-Bestandes bei Lenkern ab 50 Altersjahren vom Bestehen eines Sehtests
- Raser
- SVG soll Raserdelikt definieren
- Innerorts (50 km/h): Tempo des Rasers mehr als 100 km/h
- Auf Autobahnen (120 km/h): Tempo des Rasers mehr als 200 km/h
- Raser-Strafe
- Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren
- Beschlagnahmung von Raserautos zur Vermeidung von Wiederholungstaten
- SVG soll Raserdelikt definieren
Weiterführende Informationen / Linktipps:
- Verkehrsrecht | verkehrs-recht.ch
- Führerausweisentzug | fuehrerausweisentzug.ch