SchKG / Betreibung – Grundpfandverwertung: Einsetzung Fachexperte zur Betreibungsamt-Unterstützung

SchKG 97 Abs. 1 + VZG 9 Abs. 2

Die Ernennung einer Fachperson zur internen Unterstützung des Betreibungsamtes bei der Verwertung von Grundstücken (nicht Schätzungsexperte) war bei nachgenannten konkreten Verhältnissen angebracht:

  • sehr komplexe Verhältnisse
  • ausserordentliche Preise (mehr als CHF 60 Mio.)
  • hohe Verantwortung des Betreibungsamtes

Das Ermessen der Zwangsvollstreckungsorgane ist erheblich:

  • Funktionale Fragestellung war für die Auswahl des Fachmannes massgeblich.

Quelle

BGE 5A_596/2019 vom 23.10.2019

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