Gemäss Medienmitteilung des SECO vom 22.02.2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Revisionsziel sind:
- Bessere rechtsstaatliche Verankerung der Wettbewerbsentscheide
- Verbot besonders schädlicher Formen von Kartellabreden
- Massnahmen gegen wettbewerbsbehindernde Unternehmens-Fusionen
- Beschleunigung und Optimierung des Wettbewerbsverfahrens, zur Wettbewerbsintensivierung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Die Botschaft enthält 6 Revisionselemente, die aus den 3 Vernehmlassungsverfahren hervorgingen:
- Institutionenreform
- „Wettbewerbsbehörde als rechtlich selbständige Anstalt innerhalb der Bundesverwaltung
- Bundesverwaltungsgericht als Wettbewerbsgericht, mit Fachrichtern
- Teilkartellverbot
- Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit der Unternehmen, in Bezug auf die bisherigen 5 bereits sanktionierbaren Arten von Kartellabreden, nämlich:
- Horizontale Preisabsprachen
- Mengenabsprachen
- Gebietsabsprachen
- Vertikale Preisbindungen
- Gebietsabschottungen
- Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit der Unternehmen, in Bezug auf die bisherigen 5 bereits sanktionierbaren Arten von Kartellabreden, nämlich:
- Regelung der Rechtfertigungsgründe auf Verordnungsstufe
- Kartell-Zivilrecht
- Stärkung des zivilrechtlichen Wegs im KG
- Ausweitung der Klagelegitimation auf private und öffentliche Haushalte als Endkunden
- Zusammenschluss-Test
- Änderung der Beurteilungskriterien bei Unternehmenszusammenschlüssen durch die Einführung des in Europa weit verbreiteten SIEC-Tests (SIEC = Significant Impediment to Efficient Competition) sowie durch die Vereinfachung der Kontrolle von Zusammenschlüssen international tätiger Unternehmen
- Sanktionsminderung bei Compliance Programm
- Sanktionsminderung bei Nachweis des Unternehmens, dass es ein wirksames Programm zur Verhinderung kartellrechtlicher Verstösse anwende
- Widerspruchsverfahren
- Verbesserung des Widerspruchsverfahrens.
Die Weiterführung der Gesetzesrevision liegt nun bei den Räten.
Quelle
- Pressemitteilug des SECO vom 22.02.2012 | seco.admin.ch