Sehr hohes Einkommen: Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?

Arbeitsrecht: Hohes Einkommen

Sehr hohes Einkommen: Es stellt sich die Frage, ob ein Bonus in diesem Falle als Gratifikation oder Lohnbestandteil zu betrachten ist.

BGE 141 III 407 ff.: Fünffacher Medianlohn > Gratifikation

Beträgt das Gesamteinkommen eines Arbeitnehmers das Fünffache des Medianlohnes (Privatwirtschaft) und mehr, ist es als sehr hoch und der Bonus als – vom Willen des Arbeitgebers abhängige – Gratifikation zu qualifizieren.

Quelle

BGE 4A_653/2014 vom 11.08.2015 = BGE 141 III 407 ff.

25.05.2016: Publikation in deutscher Sprache in: Die Praxis 5/2016 Nr. 38, S. 368 ff.

Weiterführende Informationen / Linktipps zu hohem Einkommen:

 

 

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