Zweitwohnungsinitiative: der erste Bundesgerichtsentscheid

BGE 1C_646/2012 vom 22.05.2013

Die neuen Verfassungsbestimmungen (BV 75b und BV 197 Ziff. 9) zur Beschränkung von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % sind direkt anwendbar auf Baubewilligungen, die seit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative am 11.03.2012 erteilt wurden.

Die schriftliche Begründung des Urteils lag bei Eröffnung dieser Medienmitteilung nicht vor. Auf wann die schriftliche Begründung zu erwarten ist, wurde nicht bekanntgegeben.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesgerichts zu BGE 1C_646/2012 vom 22.05.2013

Weiterführende Informationen / Linktipps

Zweitwohnungen | zweitwohnungen.ch

 

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