Grundstückshandel
Hat ein Konkubinatspaar das gemeinschaftliche Ziel,
- einerseits in einer Wohnung zusammen zu leben sowie
- andererseits eine andere gewinnbringend zu veräussern
und
- leisten beide Konkubinatspartner Beiträge zum Erwerb dieser Wohnungen,
besteht unter ihnen eine einfache Gesellschaft.