Mäklervertrag: Anspruchsverwirkung bei Immobilien-Doppel-Vermittlungsmäklerei

Verwirkung des Anspruchs auf beide Mäklerlöhne / OR 415 in fine

Im Immobilienbereich führt der Abschluss je eines Vermittlungsmäklervertrages mit dem Verkäufer und mit dem Käufer zwangsläufig zu einem Interessenkonflikt.

Beide Mäklerverträge gelten gemäss OR 415 in fine als nichtig und der Makler verliert seinen Anspruch auf Mäklerlohn aus beiden Mäklerverträgen.

Quelle

BGE 4A_214/2014 vom 05.12.2014   =   Pra 12/2015, Nr. 113, S. 936 ff.

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