Internationales Privatrecht / Erbrecht – Revision des Internationalen Erbrechts der Schweiz vom Parlament am 22.12.2023 beschlossen 

National- und Ständerat haben am 22.12.2023 den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Revision des 6. Kapitels des IPRG (Erbrecht) in abgeänderter Form angenommen (vgl. Schlussabstimmungstext).

Die Revision der IPR-Regeln (IPRG 86 – IPRG 96) bezweckt die Modernisierung und Anpassung des schweizerischen internationalen Erbrechts an die Entwicklungen im Ausland, namentlich an jene der EU mit ihrer Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO), zur Verminderung von Zuständigkeitskonflikten und zur Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für die Bürger.

Anmerkung der Redaktion:

Wir werden, sofern und soweit bis zum 18.04.2024 kein Referendum gegen den Parlamentsbeschluss ergriffen wird, mit einer separaten Publikation näher auf die einzelnen revidierten Bestimmungen eingehen.

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Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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