Urheberrecht – Urheberrechtsrevision: Ständerat tritt auf Vorlage ein, weist Entwurf aber WBK-S zurück

17.069 Urheberrechtsgesetz / Änderung

Einleitung

Mit dem klaren Statement, das Urheberrecht modernisieren zu wollen, startete der Bundesrat am 11.12.2015 das Vernehmlassungsverfahren, welches bis zum 31.03.2016 dauerte. Es gingen 1224 Stellungnahmen mit einem Volumen von rund 8000 Textseiten ein, in welchen der Modernisierungsbedarf des Urheberrechts zwar anerkannt wurde, die Vorstellungen der Teilnehmer über die Berücksichtigung der einzelnen Interessen aber weit auseinandergingen.

An seiner Sitzung vom 22.11.2017 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf und die Botschaft für die Urheberrechtsrevision:

  • Botschaft vom 22.11.2017 zu Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
    BBl 2018 591
  • Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen
    BBl 2018 705
  • Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen
    BBl 2018 719

Ziele der Urheberrechtsrevision

Die Gesetzesvorlage verfolgt folgende Ziele:

  • Stärkung der Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft
  • Bekämpfung illegaler Piraterie-Angebote im Internet
  • Fortführung des Grundsatzes, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden
  • Chancennutzung der Digitalisierung, auch mittels Massnahmen zugunsten der Forschung und der Bibliotheken

Schwierige Interessenabwägung

Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzesentwurf basiert auf einem Kompromiss, auf den sich die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe (sog. AGUR12) geeinigt haben.

Trotzdessen bleiben die widersprüchlichen Interessen latent. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gibt es Interessenabwägungsprobleme:

  • Stellung der Rechteinhaber bei der Online-Nutzung ihrer Werke durch Videoplattformen wie Google, Youtube etc.
  • Leistungsschutzrecht für Zeitungen, Zeitschriften und Presseerzeugnisse im Falle des Hinweises auf deren journalistischen Angebote in Internetplattformen wie XING etc.
  • Recht auf kostenlose Reproduktionsverwendung von Werken für den Schulgebrauch
  • Recht auf kostenfreie Herstellung von Kopien durch Bibliotheken, Museen und Bildungseinrichtungen
  • Urheberschutz für alle Fotos, nicht nur jene- wie bisher – mit Schöpfungshöhe und Individualität
  • etc.

 

Derzeit setzen die Interessierten Kreise auf Lobbying in den Räten und mediale Beeinflussung. Später dürften die betroffenen bzw. ungehörten Interessenten versuchen, die einschlägigen Volksrechte in Anspruch zu nehmen.

Behandlung im Ständerat vom 12.03.2019

Der Ständerat ist am 12.03.2019 zwar einstimmig auf die Gesetzrevisionsvorlage eingetreten, hat den Entwurf aber zur vertieften Beratung noch einmal an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) zurückgewiesen.

Parlamentarische Beratung / Stand

  • Annahme des Gesetzesentwurfs durch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK)
  • Zustimmung des Nationalrates
  • Annahme des Entwurfs durch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)
  • Eintreten und Rückweisung des Entwurfs an die WBK-S (siehe oben)

 

Weiterbehandlung im Parlament

Es ist davon auszugehen, dass der bereinigte URG-Entwurf voraussichtlich in der Sommersession 2019 im Ständerat wird detailberaten werden können.

Quelle

Redaktionsteam

Weiterführende Informationen / Linktipps

 

 

 

 

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