Geldwäscherei : Umgang mit PEP

Die Finma hat gemäss Medienmitteilung vom 10.11.2011 das Verhalten von 20 Schweizer Banken im Umgang mit „Politisch exponierten Personen“ (PEP) geprüft, namentlich bezüglich der eidg. Sperrungsverordnungen des Frühjahrs 2011 im Zusammenhang mit den Ereignissen in Tunesien, Aegypten und Libyen.

Der Test ergab, dass die untersuchten Banken ihre Pflichten im Umgang mit PEP kennen und korrekt umsetzen:

  • Identifikation der PEP-Beziehungen
  • Erhöhte Aufmerksamkeit
  • Beachtung Geldwäscherei-Vorschriften, die die internationalen GAFI-Standards übertreffen
  • Weitere Schritte zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Trotzdessen musste die finma in 4 Fällen ein Enforcement-Verfahren eröffnen.

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