Kategorie Vertragsrecht

Verjährung – Neue Verjährungsfrist: Erst nach Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz

OR 138 Abs. 1 Im konkreten Fall ging es um die Unterbrechung der Verjährungsfrist nach einem Rechtsstreit und den Beginn des neuen Fristenlaufs. Wird die Verjährung eines Anspruchs durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist: Rechtsstreit-Ende Der Rechtsstreit vor der befassten Instanz ist dann abgeschlossen, wenn ... Weiterlesen...

Vertragsrecht / Ungerechtfertigte Bereicherung – Baubewilligungsverfahren: Entgeltlicher Baueinsprache-Rückzug zulässig

OR 20 Abs. 1, OR 21 und OR 63 Abs. 1 Einleitung Entschädigt der Bauherr den Baueinsprecher für den Rückzug der Baueinsprache, bedingt ein Rückerstattungsanspruch aus dem entgeltlichen Verzichtsvertrag den Nachweis einer Zwangslage des Bauherrn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eine eng bestimmte Ausnahmekonstellation. Sachverhalt «A.a. Die A.________ AG (Klägerin, Beschwerdeführerin) entwickelte zusammen mit der C.________ ... Weiterlesen...

Auftrag – Anlageberatungsvertrag und Bankenhaftungs-Voraussetzungen

OR 398; ZGB 8; OR 42 Abs. 1 und Abs. 2 Versäumt die beauftragte Bank den Kauf börsenkotierter Aktien, hat der Bankkunde den beabsichtigten Weiterverkauf nachzuweisen. Der Kursanstieg für sich allein berechtigt als hypothetischer Gewinn nicht zum Schadenersatz, denn der Kurs hätte genauso gut sinken können. Quelle BGer 4A_606/2020 vom 01.09.2021 Weiterführende Informationen / Linktipps ... Weiterlesen...

Vertragsrecht – Grundstück: Kaufsrecht Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

OR 156 Vertragsparteien, die ein Immobilien-Kaufrecht von der Erteilung der Baubewilligung abhängig machen;für den Fall, dass die Baubewilligung vorübergehend ohne arglistiges oder grobfahrlässiges Verhalten einer Vertragspartei nicht erzielt werden kann,vereinbaren, den Kaufrechtsvertrag angemessen zu verlängern, sind sich der zeitlichen Ungewissheit, wann die Baubewilligung erteilt wird, bewusst. Der Kaufrechtsvertrag ist deshalb bis zum Entscheid über die ... Weiterlesen...

Arbeitsrecht – Arbeitgeberkündigung: Freistellung des Arbeitnehmers und Ferientage-Anrechnung

OR 321c / OR 357 Nach der Kündigung des Arbeitnehmers (Arbeitgeberkündigung) und nach dessen Freistellung kann der Arbeitgeber den Bezug des Ferienguthabens vom Arbeitnehmer verlangen. Während der Kündigungsfrist muss sich der freigestellte Arbeitnehmer anrechnen lassen: ein Viertel oder ein Drittel der Ferientage. Das Bundesgericht stellte nun klar, dass dem freigestellten Arbeitnehmer im Einzelfall rund 50% ... Weiterlesen...

Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag: Bonus und Akzessorietät

OR 322d Einleitung Das Bundesgericht konnte im Fall 4A_155/2019 lehrbuchartig seine bisherige Bonusrechtsprechung festigend erläutern und Details zur massgebenden Referenzperiode klären. Ausgangslage Der Bankmitarbeiter klagte bloss die Differenz zwischen dem fünffachen Medianlohn und seinem tatsächlich erhaltenen Lohn (CHF 367 080.– abzüglich CHF 278 941.–) ein. Die Gerichte mussten sich daher nicht mit der Frage befassen, ob er auch Anspruch ... Weiterlesen...

Öffentliches Personalrecht – Wohnsitzpflicht für Polizeioffizier mit Leitungsfunktion

Art. 35 Abs. 1 der kantonalen Personalverordnung Uri i.V.m. Art. 51 des kantonalen Polizeigesetzes Uri / BV 36 + BV 24 Abs. 1 Im konkreten Fall ist der Arbeitnehmer Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri, Vorsteher der personell grössten Abteilung der KAPO Uri. Als Polizeioffizier und Leitungskader übt er hoheitliche Handlungen mit grosser Unabhängigkeit aus. ... Weiterlesen...

Arbeitsrecht – Abgeltung von Überzeit und Überstunden

ArG 13 Abs. 2 Überzeit Bei der Abgeltung von Überzeit gemäss ArG 13 Abs. 2 ist zu beachten: Kein VerzichtKein vertraglicher Verzicht auf Überzeit, anders als bei Überstunden.KompensationEine Kompensation durch Freizeit ist im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer möglich, weildamit nur eine veränderte Anordnung der Arbeits- und Ruhezeit vorgenommen wird.FormEine solche Vereinbarung ist formfrei gültig.EntschädigungIm Falle ... Weiterlesen...

Arbeitsrecht – Arbeitsunfall + Unfallverhütung: Unvorhersehbares Arbeitnehmer-Verhalten

OR 328 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst die Verhütung derjenigen Unfälle, die nicht auf ein unvorhersehbares Verhalten bzw. auf schweres Verschulden des geschädigten Arbeitnehmer zurückzuführen sind (OR 328): Der Arbeitgeber hat alles zu beachten, was beim normalen Lauf der Dinge und bei Unaufmerksamkeit oder Unachtsamkeit des Arbeitnehmers geschehen kann Zu den Nachweisobliegenheiten: Beweislast des ArbeitnehmersDer Arbeitnehmer hat ... Weiterlesen...