Das Steuerruling stellt eine vorgängige Auskunft bzw. Zusicherung seitens der zuständigen Steuerbehörde dar. Ohne vorgängige Anfrage bei der zuständigen Steuerbehörde ist diese nach Treu und Glauben nicht an die allfällige Zusicherung einer anderen kantonalen Steuerbehörde oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gebunden. Hinsichtlich der vorherigen Anfrage über die Zulässigkeit eines gegebenen problematischen Sachverhalts ist also nur die ... Weiterlesen...
Kategorie Steuern natürliche Personen
Steuerwohnsitz: Ansässigkeit eines Weltenbummlers
Grundsatz Der einmal begründete Wohnsitz einer natürlichen Person bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen Analoge Anwendung von ZGB 24 Abs. 1 auch beim Steuerdomizil Bejahung des Fortbestandes des Steuerdomizils eines „Weltenbummlers“ Prinzipienanwendungen Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Rechtssicherheit Verhinderung von Rechtsmissbräuchen Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils „Solange der „Weltenbummler“ nicht nachweisbar massgebliche Beziehungen – ... Weiterlesen...
Angemessene Frist für Ersatzbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum
Der Steuerpflichtige wohnte während vieler Jahre in einem Familienhaus in Neuenburg. Im Jahre 2001 übersiedelte er in den Kanton Nidwalden, wo er zunächst in Mietwohnungen lebte und 2007 eine selbst genutzte Wohnung erwarb. 2008 verkaufte er das Familienhaus in Neuenburg. Bis dahin nutzte er das Familienhaus in Neuenburg als Ferienhaus. Während der Dauer der Nutzung ... Weiterlesen...
Privatperson als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler?
Das Bundesgericht bestätigt in BGE 2C_907/2010 einmal mehr, dass Erben (2 Geschwister), die eine privat gehaltene, 1760 m2 grosse Parzelle (= 3/5) erben, die Land (= 2/5) zukaufen, um wieder 300 m2 abzutreten, die das so erweiterte Grundstück mit einem Gebäude von 15 StWE-Einheiten überbauen, um im gleichen Jahr 6 StWE-Einheiten – zur Refinanzierung des ... Weiterlesen...
Steuer-Vorbescheide (Rulings)
Verwaltungsgericht ZH anerkennt Bedürfnis und Zulässigkeit. Mit Entscheid vom 25.08.2010 (SB 2009.00104) bestätigt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das Bedürfnis nach Steuervorbescheiden (Taxrulings) und ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass der Steuer-Vorbescheid mit umfassender Sachverhaltsdarstellung rechtzeitig bei der zuständigen Steuerbehörde eingeholt wird und der Geschäftsvorfall auch gemäss Steuerbescheid umgesetzt wird bzw. keine Gesetzesänderung eintritt. Quelle: Entscheid des ... Weiterlesen...