Gesellschaftsrecht / Arbeitsrecht – Zum CS-Schiffbruch

Der Schock und die Ernüchterung sassen am 19.03.2023 tief:

  • Trotz der im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 erlassenen Gesetzesbestimmungen zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation von systemrelevanten Banken brauchte es ein massives – notrechtliches – Eingreifen des Staates, um den Unter­gang dieser grossen Bank zu verhindern.
  • Deprimierend ist, dass trotz der „too big to fail“-Normen (TBTF) ein notrechtliches Eingreifen des Staats zur Rettung der Bank und zur Stabilisierung des nationalen bzw. des internationalen Finanzsystems notwendig wurde.
  • Die Folge ist eine bedauerlicher Imageschaden für unseren Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.

Alle sind sich einig, dass die unter höchstem Zeitdruck erarbeitete und am 19.03.2023 präsentierte Lösung wohl die beste aller schlechtest möglichen war, weil sie noch einen weit grösseren Schaden für den Finanzplatz, das Bankwesen und die Volkswirtschaft abwendete.

Weshalb haben trotz der hohen Regulierungsdichte sowie der in- und externen Kontrollen die

Alarmglocken nicht früher geläutet? Auch die Schweizerische Nationalbank (SNB), die täglich Kenntnis vom Liquiditätsbedarf einer Bank hat, muss sich Fragen gefallen lassen.

Die Hardfacts-Forderungen wurden unmittelbar nach dem schwarzen Sonntag vom 19.03.2023 genannt:

  • Verbesserung der Krisen­planung
  • Zusätzliche Verschärfung der Eigenkapital­anforderungen
  • Strengere Liquiditätsvorgaben
  • Boni-Be­schränkungen
  • Verschärfung der persönli­chen Führungs-Verantwortung
  • Durchsetzung eines Trennbankensystems
  • Beschränkung der Unternehmensgrösse.

Es ist zu befürchten, dass Gesetzesänderungen zu noch rigideren Vorgaben und Reglementierungen führen werden. Dies, obwohl die gesetzlichen Vorgaben eigentlich vorhanden wären, aber nicht gehörig umgesetzt wurden.

Der konkrete Fall offenbarte aber auch Softfact-Defizite und die Schwierigkeit, eine vom Kurs abgekommene Unternehmenskultur zeitnah wieder zur Normalität zurückzuführen, welche nicht gesetzlich normiert sind:

  • Der praktische Vorgang einer Unternehmens-Destabilisierung
  • Die Unternehmenskultur, in der die Arbeitnehmer nur ihre pekuniären (Boni-)Interessen im Tagesgeschäft priorisieren und die Arbeitgeberinteressen am Fortbestand eines in jeder Hinsicht gesunden + profitablen Unternehmens hintanstellen und sträflich vernachlässigen.

Die Folgen des unglücklichen Wirtschaftens der Bank während der letzten Jahre spüren nun alle:

  • Die Mitarbeiter
  • Die Bankaktionäre
  • Die AT1-Bankgläubiger
  • Die Bankkunden
  • Der Staat
  • Die Steuerzahler
  • usw.

Unser Redaktionsteam hat sich als erstes den Mitarbeiter-Anliegen angenommen:

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