Ehescheidung – Nachehelicher Unterhalt bei nicht lebensprägender Kurzehe mit Kind

ZGB 125

Vorinstanzlich war vor dem Obergericht des Kantons Zürich (OGZ) in einem Ehescheidungsverfahren umstritten,

  • ob die Ehe als lebensprägend einzustufen sei;
  • ob der Ehefrau ggf. nachehelicher Unterhalt zu bezahlen sei.

Unter Berücksichtigung von BGE 147 III 249 gelangte das Bundesgericht in der Berufungssache 5A_568/2021 am 25. März 2022zum Schluss, dass die Ehe

  • von gut drei Jahren Dauer
  • bei nur sehr kurz gelebter Rollenteilung
  • trotz
    • des gemeinsamen Kindes und
    • der beruflichen Abhängigkeit der Ehefrau vom Ehemann

sei nicht lebensprägend gewesen.

Gemäss Dispositiv wird die Vorinstanz (OGZ) nun prüfen müssen, ob ausgehend von den vorehelichen Verhältnissen ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau in Betracht kommt.

Quelle

BGer 5A_568/2021 vom 25.03.2022

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