OR 263 und OR 97; ZPO 157
Es ist dem Vermieter nicht erlaubt, seine Zustimmung zur Übertragung der Gewerberaummiete auf einen Dritten von einem höheren als vertraglich vereinbarten Mietzins abhängig zu machen.
Verzichtet deshalb der Mietinteressent auf eine Mietvertragsübernahme, wird der Vermieter für den daraus entstandenen Schaden, namentlich ein entgangenes Schlüsselgeld, ersatzpflichtig.
Quelle
Tribunal cantonal Vaud
Cour d’appel civil
(XZ16.05812-190236307)
vom 05.06.2019
Weiterführende Informationen / Linktipps
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- Übertragung des Mietvertrages | geschaeftsraum-miete.ch
- Parteiwechsel im Vertrag | vertragsrecht.ch
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