Mietrecht – Gewerberaummiete: Vermieterrechte bei der Geschäftsmiete-Übertragung

OR 263 und OR 97; ZPO 157

Es ist dem Vermieter nicht erlaubt, seine Zustimmung zur Übertragung der Gewerberaummiete auf einen Dritten von einem höheren als vertraglich vereinbarten Mietzins abhängig zu machen.

Verzichtet deshalb der Mietinteressent auf eine Mietvertragsübernahme, wird der Vermieter für den daraus entstandenen Schaden, namentlich ein entgangenes Schlüsselgeld, ersatzpflichtig.

Quelle

Tribunal cantonal Vaud

Cour d’appel civil

(XZ16.05812-190236307)

vom 05.06.2019

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