ZPO 91 + OR 106
Mahnspesen sind Teil der Gläubigerforderung und keine Gerichtskosten. Die Mahnspesen sind deshalb bei der Berechnung des Streitwerts zu berücksichtigen.
Quelle
BGer 5D_23/2017 vom 08.05.2017 = BlSchK 2017, 245 ff.
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 5D_23/2017 vom 08.05.2017 | bger.ch
- Formelles: verfahren | rechtsoeffnung.ch
- Prozesskosten | zivilprozess.ch