Biologisch Tochter, rechtlich Nichte – Keine Erbschaftssteuerbefreiung

Erbschaftssteuern:  Soziales Eltern-/Kind-Verhältnis als gesetzgeberische Privilegierungsanforderung

Sachverhalt

Der Steuertatbestand knüpfte an folgenden Sachverhalt an: 

  • Geburt A 1943
    • Kindsmutter: C
    • Vater kraft Ehelichkeitsvermutung zu C: B
  • 2007
    • Antrag von A ans Bundesgericht
      • Feststellung, dass nicht B ihr Vater sei
    • BGer stellt fest:
      • Anspruch von A auf Kenntnis ihres biologischen Vaters
      • Ergebnis Vaterschaftsabklärung: D (Bruder des B) ist der leibliche Vater von A
      • A habe die Klage verspätet eingereicht, weshalb B ihr rechtlicher Vater bleibe
  • 2008
    • D verstirbt
    • Erbeinsetzung von A und deren Schwester
  • Deklarationsantrag von A
    • Erbschaftssteuerbefreiung
  • Veranlagung der Steuerbehörden
    • Erbschaftssteuerveranlagung in Ablehnung des Steuerbefreiungsantrages von A 

Erwägungen

  • Die zivilrechtliche Anknüpfung über die Ehelichkeitsvermutung schafft klare Verhältnisse und dient der Rechtssicherheit
  • Der Gesetzgeber wollte die Privilegierung durch Erbschaftssteuerbefreiung nur gewähren, wenn zwischen Erbe und Erblasser eine Beziehung bestand, die in aller Regel auf einem sozialen Eltern-/Kind-Verhältnis beruht
    • Aus den vorinstanzlichen Akten ergab sich nichts, wonach zwischen der Beschwerdeführerin A und ihrem biologischen Vater D ein soziales Verhältnis bestanden haben soll
    • Auch aus diesem Grunde gab das Bundesgericht – wie zuvor die Vorinstanz – der Beschwerdeführerin nicht recht

 Fazit

Wenn auch die Gerichte formal-juristisch korrekt handelten, endet das Ergebnis für A „unbillig“. Bedenkt man, dass bei rechtlich und biologisch identischen Verhältnissen manchmal – früher oder später – das soziale Eltern-/Kinderverhältnis ebenfalls fehlen kann, wirkt das Resultat für die ohnehin geprüfte A „stossend“. Vielleicht hätte ein „Billigkeitsentscheid“ das „ausgeglichen“, was A die harte Realität des Lebens bereits abgefordert hat.

Quelle

BGE 2C_1031/2012 vom 21.03.2013 | polyreg.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Erbschaftssteuern | erbschaftssteuern.ch

 

Tags / Keywords

  • Erbschaftssteuer, keine Erbschaftssteuerbefreiung, Nichte anstatt Tochter

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