Erbschaftssteuern: Soziales Eltern-/Kind-Verhältnis als gesetzgeberische Privilegierungsanforderung
Sachverhalt
Der Steuertatbestand knüpfte an folgenden Sachverhalt an:
- Geburt A 1943
- Kindsmutter: C
- Vater kraft Ehelichkeitsvermutung zu C: B
- 2007
- Antrag von A ans Bundesgericht
- Feststellung, dass nicht B ihr Vater sei
- BGer stellt fest:
- Anspruch von A auf Kenntnis ihres biologischen Vaters
- Ergebnis Vaterschaftsabklärung: D (Bruder des B) ist der leibliche Vater von A
- A habe die Klage verspätet eingereicht, weshalb B ihr rechtlicher Vater bleibe
- Antrag von A ans Bundesgericht
- 2008
- D verstirbt
- Erbeinsetzung von A und deren Schwester
- Deklarationsantrag von A
- Erbschaftssteuerbefreiung
- Veranlagung der Steuerbehörden
- Erbschaftssteuerveranlagung in Ablehnung des Steuerbefreiungsantrages von A
Erwägungen
- Die zivilrechtliche Anknüpfung über die Ehelichkeitsvermutung schafft klare Verhältnisse und dient der Rechtssicherheit
- Der Gesetzgeber wollte die Privilegierung durch Erbschaftssteuerbefreiung nur gewähren, wenn zwischen Erbe und Erblasser eine Beziehung bestand, die in aller Regel auf einem sozialen Eltern-/Kind-Verhältnis beruht
- Aus den vorinstanzlichen Akten ergab sich nichts, wonach zwischen der Beschwerdeführerin A und ihrem biologischen Vater D ein soziales Verhältnis bestanden haben soll
- Auch aus diesem Grunde gab das Bundesgericht – wie zuvor die Vorinstanz – der Beschwerdeführerin nicht recht
Fazit
Wenn auch die Gerichte formal-juristisch korrekt handelten, endet das Ergebnis für A „unbillig“. Bedenkt man, dass bei rechtlich und biologisch identischen Verhältnissen manchmal – früher oder später – das soziale Eltern-/Kinderverhältnis ebenfalls fehlen kann, wirkt das Resultat für die ohnehin geprüfte A „stossend“. Vielleicht hätte ein „Billigkeitsentscheid“ das „ausgeglichen“, was A die harte Realität des Lebens bereits abgefordert hat.
Quelle
BGE 2C_1031/2012 vom 21.03.2013 | polyreg.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Erbschaftssteuern | erbschaftssteuern.ch
Tags / Keywords
- Erbschaftssteuer, keine Erbschaftssteuerbefreiung, Nichte anstatt Tochter