Fachgebiete

Baurecht / Planungsrecht / Umweltrecht

Unsere bauwilligen Klienten beraten und vertreten wir gegenüber Behörden und Anstössern in allen Fragen der Raumplanung und der Nutzungsplanung sowie bei Zonierungsänderungen (Einzonungen, Umzonungen, Auszonungen), beim Bauen ausserhalb der Bauzonen [inkl. Aufstockungen] oder an Denkmalimmobilien, in Landumlegungsverfahren / Quartierplanverfahren, im Baubewilligungsverfahren und im Rechtsschutz (Baueinsprache, Baurekurs, Rechtsmittelverfahren vor Baurekursgericht, Verwaltungsgericht und Bundesgericht).

Architekten bieten wir eine Rundumberatung in allen Belangen (Architektenrecht, Architekturvertrag, Architektenwettbewerb, Architektenhonorare, Architektenhaftung und Architektenurheberrecht).

Bei Bestandesobjekten übernehmen wir die mietrechtliche Vertretung (Geltendmachung des Eigenbedarfs, Ausweisung, bewohntes Umbauen, Mietzinserhöhung) und die Steuerberatung für Einkommens-, Vermögens- und Grundsteuern.

Unsere Bauexperten nehmen sodann für Bauherren die Bauherrenvertretung wahr.

Wir verfolgen die Interessen unserer Kunden im Umweltrecht, namentlich bei der Revitalisierung von Industriebrachen und bei Altlasten bzw. bei belasteten Standorten.

In Enteignungsverfahren (Expropriation) vertreten wir den enteignenden Staat oder von der Enteignung betroffene Grundeigentümer; die multidisziplinäre Ausrichtung erlaubt es uns mit eigenen Immobilien-Schätzern in den Schätzungsverfahren für unsere Klienten mitzuwirken.

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