Fachgebiete

Arbeitsrecht / Arbeitsbewilligungen / Aufenthaltsbewilligungen

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts.

Wir prüfen oder redigieren Ihnen Arbeitsverträge, Betriebsreglemente bzw. Personalreglemente oder Spesenregelemente, unterstützen Sie bei Personalentscheiden (Versetzung, Verwarnung, Entlassung, Freistellung, Aufhebungsvereinbarung usw.) und bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen.

Auch beim Personalabbau (Änderungskündigung, Massenentlassung, Sozialplan usw.) und bei Betriebsübernahmen (OR 333) können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

In Arbeitstreitigkeiten vertreten wir Sie vor Arbeitsgericht oder vor ordentlichen Gerichten.

Sofern und soweit notwendig (fehlende Personenfreizügigkeit), beantragen wir für Ihre ausländischen Arbeitnehmer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, erledigen Ihnen das Personal- und Lohnwesen, beraten Sie bezüglich meldepflichtiger Arbeiten in der Schweiz und wahren Ihre Interessen bei der Arbeitnehmer-Überprüfung durch die paritätischen Kontrollorgane (Schwarzarbeitskontrollen).

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