Kategorie Werkvertragsrecht und Auftragsrecht

Architektenhaftung für Überschreitung des Kostenvoranschlags

OR 398 vs. OR 375? Der Architekt kann sich nicht seiner Verantwortung mit dem alleinigen Hinweis entziehen, die Überschreitung seines Kostenvoranschlags sei durch eine Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes des Unternehmers entstanden. Lehrmeinung HONSELL [AJP 10/1993, S. 1260 ff.] Der Beklagte (Architekt) machte unter Hinweis auf HONSELL geltend, dass keine Pflichtwidrigkeit und kein Schaden vorliege, sofern ... Weiterlesen...