Bau- und Planungsrecht – Angefangene Bauten: Baupolizei darf Gebäudefertigstellung anordnen

PBG 201 Abs. 1 lit. b

Ist eine baubewilligte Überbauung bereits im Rohbau erstellt, aber wegen eines länger andauernden Unterbruchs der Bauarbeiten nicht vollendet, kann die Baupolizeibehörde die Vollendung der Bauarbeiten innerhalb einer festgesetzten Frist verfügen.

Quelle

Kantonsgericht Luzern

Urteil 7H 19 305 vom 09.04.2020

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