Neues Vermögen: Verwendung einer Einzelfirma-Substanz zur Konkursschulden-Tilgung

SchKG 265a

Bei Berechnung des neuen Vermögens des früheren Konkursiten und heutigen Einzelunternehmers ist das in seiner Einzelfirma vorhandene Vermögen als ihm gehörend mit zu berücksichtigen. Das Schweizerische Recht kennt bei der Einzelfirma zivilrechtlich keine Unterscheidung von Unternehmens- und Privatvermögen.

Es ist für den vormaligen Konkursschuldner zumutbar, die Substanz seines Einzelunternehmens dafür zu verwenden, frühere Konkursschulden zu tilgen.

Quelle

BASEL-LANDSCHAFT, Kantonsgericht, 13.05.2013

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