Frankenstärke: Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung der Bezugsdauer

bis 31.07.2017

Am 13.01.2016 hat der Bundesrat beschlossen:

  • Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate
  • Reduktion der Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode

Für diese Verordnungsänderung gilt:

  • Inkrafttreten: 01.02.2016
  • Neue Gültigkeitsdauer: 31.07.2017

Die vom starken Schweizer Franken betroffenen Unternehmen erhalten dadurch mehr Zeit, um sich an die neuen Währungsverhältnisse anzupassen.

Quelle

Mitteilung des Bundesrats vom 13.01.2016 | wbf.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps zur Kurzarbeitsentschädigung

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