Persönlichkeitsverletzung: Gegendarstellung und Voraussetzungen

Krankenkassenvergleich / ZGB 28 ff.

Aus der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung um die Entscheide 5A_275/2011 und 5A_276/2011 lassen sich folgende merkwürdigen Keypoints zur Gegendarstellung (GD) herauslesen:

Zulassungs-Voraussetzungen

  • Grundsätzliches
  • Ausnahme (Rechtsmissbräuchlichkeit)
    • Eine GD kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Betroffene Gelegenheit erhalten hat, seine Sicht der Tatsachendarstellung veröffentlichen zu lassen (zB in der „höheren Form“ der Berichtigung) und die Berichtigungs-Veröffentlichung den gesetzlichen Anforderungen einer GD genügt hätte.

Publikations-Voraussetzungen

Damit die Publikations-Voraussetzungen einer Gegendarstellung (GD) erfüllt sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Print-Publikation
    • Reichweite
      • Die GD muss diejenigen Personen erreichen, die zuvor auch die beanstandete Tatsachendarstellung gelesen haben
    • Rubrik
      • Gleiche Rubrik wie zuvor
      • Berichtigung im Leserbriefteil genügt den Anforderungen von ZGB 28k nicht, wenn der zu korrigierende Beitrag als Sachthema abgedruckt war
  • Internet-Publikation
    • Rubrik
      • Eine Berichtigung durch Publikation in der Rubrik „Kommentare“ ist nicht ausreichend
    • Nachschaltung im Anschluss an den zu berichtigenden Artikel
      • Eine direkt im Anschluss an den beanstandeten Online-Beitrag aufgeschaltete Berichtigung gilt als genügend
      • der Red.: Dieses Vorgehen hat im Gegensatz zu den Printmedien den Nachteil, dass der zu berichtigende Artikel weiterhin publiziert wird und korrekturbedürftig bleibt; man kann sich fragen, ob nicht eine Befristung dieser „Doppelpublikation“ von beanstandetem Beitrag und GD oder eine Weglöschung des ursprünglichen Textes mit kurzer Erläuterung zu Handen der Usern, die den Artikel vor der GD lasen, ins Auge zu fassen ist.

Quelle

BGE 5A_275/2011 und BGE 5A_276/2011 vom 08.08.2011 (= BGE 137 III 433)

Weiterführende Informationen / Linktipps

 

Die Kommentare sind geschlossen.